Insolvenzrecht

Insolvenzrecht

Das Anwaltsbüro Hradec Králové erbringt Rechtsdienstleistungen auf dem Gebiet des Insolvenzrechts und gewährleistet Rechtsberatung bei der Lösung des Bankrottes oder des drohenden Bankrottes eines Schuldners, sowie bei der Regelung der Vermögensverhältnisse eines Schuldners gegen die Gläubiger und Dritten gemäß dem Insolvenzgesetz.

Rechtsdienstleistungen – Gläubiger

  • Rechtsberatung – Geltendmachung vom Anspruch

Für die Gläubiger gewährleistet das Anwaltsbüro die Rechtsdienstleistungen und Rechtsberatung in Bezug auf die Geltendmachung Ihres Anspruches im Insolvenzverfahren, und zwar soll es durch einen Insolvenzantrag oder eine Forderungsanmeldung ins Insolvenzverfahren sein.

  • Gesetzliche Vertretung – Nachprüfungsverfahren und Gläubigerversammlung
    Das Anwaltsbüro gewährleistet die gesetzliche Vertretung im gesamten Insolvenzverfahren, vornehmlich im Nachprüfungsverfahren und in der Gläubigerversammlung vor dem Insolvenzgericht, und zwar für alle unten aufgeführten Arten und Weisen der Lösung des Bankrottes, einschließlich der Sicherstellung der Zustellung von rechtlichen Einreichungen und gerichtlichen Vorladungen, sowie durchlaufendes Kontrollieren des Insolvenzverfahrens im Insolvenzregister.
  • Entschuldung
  • Unternehmenssanierung
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Inzidenzstreitigkeiten
    Bei der Ablehnung der Forderung eines Gläubigers im Nachprüfungsverfahren durch einen Insolvenzverwalter, einen Schuldner oder einen anderen angemeldeten Gläubiger gewährleistet das Anwaltsbüro die gesetzliche Vertretung des Gläubigers, dessen angemeldete Forderung abgelehnt wurde, und zwar in den Inzidenzstreitigkeiten, um ihre Echtheit, Höhe oder ihren Rang nachzuweisen.

Rechtsienstleistungen – Schuldner

  • Rechtsberatung – Lösung des Bankrottes oder des drohenden Bankrottes

Wir bieten Schuldnern unsere Rechtsberatung bei der Lösung Ihres Bankrottes oder des drohenden Bankrottes an, vornehmlich kümmern wir uns um den Insolvenzantrag auf die Entschuldung natürlicher Personen, d. h. bei der Ankündigung der „Privatisolvenz“, bei dem Antrag auf die gemeinsame Entschuldung eines Ehepaars, bei dem Antrag, einen gesetzlichen Zahlungsaufschub anzukündigen, einen Konkurs anzumelden oder ein Unternehmen zu sanieren, wenn gesetzliche Kriterien erfüllt sind.

  • Gesetzliche Vertretung – Nachprüfungsverfahren und Gläubigerversammlung
    Wir gewährleisten die gesetzliche Vertretung eines Schuldners bei der Ankündigung des Moratoriums (des gesetzlichen Zahlungsaufschubs) im Nachprüfungsverfahren und in der Gläubigerversammlung, und zwar für alle unten aufgeführten Arten und Weisen der Lösung des Bankrottes, einschließlich der Sicherstellung der Zustellung von rechtlichen Einreichungen und gerichtlichen Vorladungen, sowei durchlaufendes Kontrollieren des Insolvenzverfahrens im Insolvenzregister.
  • Entschuldung
  • Unternehmenssanierung
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Inzidenzstreitigkeiten
    Im Fall der Ablehnung der Forderung eines Gläubigers durch einen Schuldner im Nachprüfungsverfahren, gewährleistet das Anwaltsbüro Hradec Králové die gesetzliche Vertretung des Schuldners in den Inzidenzstreitigkeiten, um die berechtigte Ablehnung der Echtheit, der Höhe oder des Rang der Forderung durch den Schuldner nachzuweisen.